Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die über die Domain »portformance.de« angebotenen Dienste werden von der PORTFORMANCE GmbH, Dresdner Straße 42, 92318 Neumarkt i. d. OPf. (Deutschland), Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, HRB 20656, im Folgenden „wir“ oder „PORTFORMANCE“ genannt, bereitgestellt. Sie können uns per E-Mail an info@portformance.de erreichen.
§1 Geltungsbereich
(1) Die PORTFORMANCE GmbH (nachfolgend „PORTFORMANCE“) ist ein Anbieter für Beratung, Konzeption, Implementierung und Betrieb von Lösungen und Dienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich IT-Sicherheitsanalysen, Managed Services, Hosting sowie Monitoring. PORTFORMANCE erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese gelten auch für zukünftige gleichartige Verträge zwischen den Parteien aus den Bereichen Cloud Computing, Hosting und Domains, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich (Textform ist ausgeschlossen) anerkannt worden sind. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
(3) Unser Leistungsangebot richtet sich nur an Unternehmer. Unternehmer ist gemäß § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde ist verpflichtet, uns darauf hinzuweisen, wenn er von vornherein nicht als Unternehmer handelt oder die Unternehmereigenschaft während der Dauer des Vertragsverhältnisses verliert.
(4) Schließt der Kunde direkt einen Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Anbieter ab, was insbesondere bei Cloud-Diensten, SaaS-Lösungen und Abonnementmodellen (z.B. Microsoft 365, Hornetsecurity) der Fall sein kann, übernimmt PORTFORMANCE hierbei lediglich die Vermittlung und Abrechnung des jeweiligen Vertrages, soweit vereinbart.
§ 2 Leistungspflichten
(1) Die Leistungspflichten von PORTFORMANCE ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts bzw. der jeweiligen Dienstleistung.
(2) PORTFORMANCE ist berechtigt, die Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder PORTFORMANCE aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
(3) PORTFORMANCE ist im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden nach billigem Ermessen und nach vorheriger Ankündigung berechtigt, ein Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller (auch während der Zurückbehaltung und Leistungsverweigerung hinzukommenden) in Verzug befindlichen Zahlungen geltend zu machen und insbesondere Systeme oder Zugänge des Kunden zu sperren. Weitere Rechte von PORTFORMANCE bleiben unberührt.
(4) PORTFORMANCE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise Dritte (Unterauftragnehmer, Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen) einzusetzen. Die Verantwortlichkeit von PORTFORMANCE gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bleibt hiervon unberührt.
(5) Soweit PORTFORMANCE Unterauftragnehmer einsetzt, gelten deren jeweilige, gegenüber PORTFORMANCE geltenden Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder sonstige Vertragsbestimmungen ("Drittbedingungen") ergänzend zu diesen AGB im Verhältnis zwischen PORTFORMANCE und dem Kunden, soweit sie sich auf die von dem betreffenden Unterauftragnehmer erbrachten Leistungen beziehen. PORTFORMANCE tritt dabei an die Stelle des Unterauftragnehmers und der Kunde an die Stelle von PORTFORMANCE.
(6) Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag zwischen PORTFORMANCE und dem Kunden einschließlich dieser AGB und den Drittbedingungen gehen die Drittbedingungen vor, soweit sie den Leistungsgegenstand des jeweiligen Unterauftragnehmers unmittelbar betreffen. Ausgenommen hiervon sind individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und PORTFORMANCE, die ausdrücklich als Abweichung von den Drittbedingungen getroffen wurden. Im Übrigen, insbesondere für das Vertragsverhältnis zwischen PORTFORMANCE und dem Kunden im Allgemeinen, bleiben diese AGB maßgeblich.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote von PORTFORMANCE sind stets unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens PORTFORMANCE gegebenenfalls auf Basis eines unverbindlichen Angebots von PORTFORMANCE zustande. PORTFORMANCE kann das Vertragsangebot des Kunden binnen 14 Tagen nach dessen Zugang annehmen. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch PORTFORMANCE zu sehen.
§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Bei Vertragsverhältnissen beträgt die Mindestlaufzeit 24 Monate, sofern nicht anders vereinbart. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht rechtzeitig vorher gekündigt wird. Die Frist für die ordentliche Kündigung beträgt drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt für PORTFORMANCE insbesondere vor, wenn
(a) der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
(b) der Kunde von vornherein kein Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB war oder die Unternehmereigenschaft im Lauf des Vertragsverhältnisses verliert (siehe § 1 Absatz 3);
(c) beim Kunden eine erhebliche Vermögensverschlechterung eintritt, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Überschuldung oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde;
(d) der Kunde schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) PORTFORMANCE kann sämtliche auf seinen Systemen verbleibenden Daten des Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen.
§ 5 Pflichten und Mitwirkungsleistungen des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, PORTFORMANCE bei der Leistungserbringung angemessen zu unterstützen und die vereinbarten Mitwirkungsleistungen erbringen. Über die im Vertrag, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch PORTFORMANCE erforderlich und allgemein üblich sind.
(2) Der Kunde sichert PORTFORMANCE zu, dass alle Daten, die der Kunde an PORTFORMANCE übermittelt, vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, Änderungen seiner Daten, die Relevanz für die Vertragserfüllung haben, unverzüglich PORTFORMANCE mitzuteilen.
(3) PORTFORMANCE ist berechtigt, alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen an die von dem Kunden genannte E-Mailadresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.
(4) Der Kunde verwaltet und verwahrt seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf, sie stets geheim zu halten und dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern. Soweit ihm Passwörter initial zugeteilt werden, wird er sie unverzüglich ändern. Bei der Passwortvergabe hat sich der Kunde an den Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Erstellung sicherer Passwörter zu richten, abrufbar unter https://www.bsi.bund.de/dok/6596574 bzw. https://www.bsi.bund.de/
(5) Der Kunde ist verpflichtet, PORTFORMANCE unverzüglich zu informieren, sobald ihm bekannt wird, dass Dritte sein Passwort unberechtigterweise benutzen oder Dritte in sonstiger Weise unbefugt Zugang auf die von PORTFORMANCE bereitgestellten Systeme erhalten haben oder sonstige Veränderungen der Systeme vorliegen, die eine potenzielle Gefahr für die Systeme darstellen könnten (z.B. Virenbefall, Schadsoftware oder ähnliches). Sofern der Kunde PORTFORMANCE beauftragt hat, ihn bei der Umsetzung der IT-Security auch auf kundeneigenen Systemen oder Drittsystemen zu unterstützen, gilt die Informationspflicht nach Satz 1 auch bezüglich dieser Systeme. Hegt der Kunde den Verdacht, dass die Zugangsdaten abhandengekommen oder anderweitig Dritten zugänglich gemacht wurden oder Dritte in sonstiger Weise unbefugt Zugang auf die von PORTFORMANCE bereitgestellten Systeme erhalten haben, wird er das Passwort unverzüglich ändern und auf seine Kosten alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um die Sicherheit des Zugangs wiederherzustellen und gegebenenfalls abgeflossene Daten zurückzuholen oder diese an unbefugte Dritte gelangten Daten unwiederbringlich löschen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, PORTFORMANCE alle Schäden zu ersetzen, die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte, die Nutzung der Passwörter durch Dritte, den Missbrauch eines unbefugten Zugangs von Dritten auf die von PORTFORMANCE bereitgestellten Systeme oder sonstige negative Veränderungen der Systeme (z.B. (z.B. Virenbefall, Schadsoftware oder ähnliches) zurückzuführen sind, es sei denn, er hat den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, in keinerlei Hinsicht zu vertreten.
(6) Der Kunde ist zur Erstellung von tagesaktuellen Backups seiner Daten verpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Daten des Kunden seitens PORTFORMANCE besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder Systemintegrität und/oder Verfügbarkeit der Systeme von PORTFORMANCE nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere wird der Kunde ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durch PORTFORMANCE keine automatisierten Prozesse oder Systeme, z.B. Robotic Process Automation (RPA), Künstliche Intelligenz oder vergleichbare Werkzeuge und Systeme, für die Nutzung und den Zugriff auf die Systeme von PORTFORMANCE nutzen.
(8) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in den Systemen von PORTFORMANCE auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von PORTFORMANCE nicht in rechtswidriger Weise oder außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung oder Bereitstellung von Software, Daten, Skripte oder sonstiger Applikationen durch den Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass von der Nutzung oder Bereitstellung keine Gefährdung für die Sicherheit und Integrität der Infrastruktur von PORTFORMANCE sowie der darauf befindlichen Daten ausgeht und die Nutzung oder Bereitstellung nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt, insbesondere die Software oder Daten frei von Rechten Dritter sind, keine Lizenzrechte oder Urheberrechte verletzt werden und keine möglicherweise rechtswidrigen Inhalte wie Pornographie, Gewaltverherrlichung etc. weitergegeben werden. Der Versand von Spam-E-Mails ist unzulässig.
(10) PORTFORMANCE ist berechtigt, Systeme oder Zugänge des Kunden zu sperren sowie Inhalte einschließlich Programme, Skripte oder sonstigen Applikationen, sofern dies zur Schadensbehebung oder -begrenzung zum konkreten Zeitpunkt erforderlich scheint, zu isolieren, zu deaktivieren, zu deinstallieren und/oder die Anbindung der betroffenen Inhalte an das Internet zu unterbrechen, wenn der Kunde gegen die Verpflichtungen dieses § 5 verstößt oder für PORTFORMANCE der berechtigte Verdacht besteht, dass von den Systemen oder Zugängen des Kunden oder durch deren Missbrauch durch den Kunden oder Dritte ein Risiko oder eine Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Systeme und Daten von PORTFORMANCE oder für ein sonstiges Rechtsgut von PORTFORMANCE oder Dritten ausgeht oder ein solches Risiko oder eine solche Gefahr bereits eingetreten ist. Der Kunde wird PORTFORMANCE unverzüglich alle für die Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Informationen zukommen lassen und an der Sachverhaltsaufklärung im erforderlichen Umfang mitwirken.
(11) Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen des Kunden unentgeltlich zu erbringen.
(12) Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung von PORTFORMANCE hat, ist PORTFORMANCE von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit.
§ 6 Absage-, Stornierungs- und Verschiebungsbedingungen, Höhere Gewalt
(1) Die in Abstimmungsterminen zwischen den Parteien festgelegten Dienstleistungstermine gelten als verbindlich. Auf ausdrückliches Verlangen des Kunden bestätigt PORTFORMANCE die festgelegten Dienstleistungstermine in Textform.
(2) Absage oder Verschiebung durch den Kunden
(a) Erfolgt eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Dienstleistungstermins weniger als 72 Stunden, jedoch mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Beginn, werden 25 % des vereinbarten Dienstleistungsumfangs berechnet.
(b) Erfolgt eine Absage oder Verschiebung weniger als 48 Stunden, jedoch mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn, werden 50 % des vereinbarten Dienstleistungsumfangs in Rechnung gestellt.
(c) Erfolgt die Absage oder Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Beginn, werden 100 % des vereinbarten Dienstleistungsumfangs berechnet.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Absage oder Verschiebung.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(5) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit. Höhere Gewalt ist jedes unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen, unerwartet auftretender Pandemien oder Epidemien sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten eines Vorlieferanten oder beauftragten Dritten einer Partei gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant bzw. beauftragte Dritte seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.
(6) Die betroffene Partei wird der anderen Partei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
(7) Die Parteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung die während dieser Zeit nicht gelieferten Produkte oder nicht erbrachten Leistungen nachgeliefert bzw. nachgeholt werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Partei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als 8 Wochen seit dem vereinbarten Liefer- oder Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
§ 7 Gewährleistung und Garantien
(1) Für die Mängelgewährleistung gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen die gesetzlichen Vorschriften. Die verschuldensunabhängige Haftung von PORTFORMANCE für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, §536a Abs. 1 Var. 1 BGB findet keine Anwendung.
(2) Der Kunde hat PORTFORMANCE Mängel unverzüglich anzuzeigen und diese bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
(3) Soweit PORTFORMANCE zur Sicherung der Daten des Kunden verpflichtet ist, braucht PORTFORMANCE dieser Pflicht nur in dem Maße nachzukommen, wie für PORTFORMANCE eine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Daten des Kunden zum Zwecke der Datensicherung besteht.
(4) PORTFORMANCE weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann.
(5) PORTFORMANCE gibt hinsichtlich seiner Leistungen keine Garantien (§ 443 BGB) ab, es sei denn solche wurden ausdrücklich nach den Vorgaben des § 443 BGB gegeben. Insbesondere garantiert PORTFORMANCE nicht, dass von PORTFORMANCE eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehlerfrei und frei von Schadsoftware ist. PORTFORMANCE gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von PORTFORMANCE eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik funktioniert. Auf Verlangen des Kunden stellt PORTFORMANCE ihm die jeweilige Leistungsbeschreibung zur Verfügung.
§ 8 Haftung
(1) PORTFORMANCE haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(2) PORTFORMANCE haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PORTFORMANCE nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet PORTFORMANCE lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(4) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
(5) Bei Datenverlust haftet PORTFORMANCE in jedem Fall nur insoweit, wie der Schaden auch bei ordnungsgemäßen Datensicherungsmaßnahmen des Kunden (vgl. § 5 Absatz 6) eingetreten wäre.
(6) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklicher Übernahme von Garantien und bei zugesicherten Eigenschaften, jedoch nur nach den jeweils hierfür geltenden Maßgaben.
(7) Soweit die Haftung von PORTFORMANCE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von PORTFORMANCE.
(8) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des §70 TKG in jedem Fall unberührt.
§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Kunden geschuldete Vergütung bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Preisen oder – falls im Vertrag keine Preise vereinbart wurden – nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisen von PORTFORMANCE. Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus, zum Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode, zahlbar. Nutzungsabhängige Entgelte werden zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode abgerechnet und gezahlt.
(3) Bei einer Abrechnung nach Zeiteinheiten für Dienstleistungen von PORTFORMANCE oder von ihr beauftragter Unterauftragnehmer gilt vorbehaltlich individueller Vereinbarungen ein Zuschlag auf die vereinbarten Zeitvergütungen von 50 % für Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten von Montag bis Samstag sowie 100 % an Sonn- und Feiertagen. Die Geschäftszeiten von PORTFORMANCE sind unter https://www.portformance.de/kontakt abrufbar.
(4) Zahlbeträge sind mit Rechnungserhalt sofort fällig und über den vereinbarten Zahlungsweg zu leisten. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt.
(5) Ist für die Abrechnung eine bestimmte maximale Datenmenge pro Abrechnungszeitraum (Limit) maßgeblich und vereinbart, wird der Kunde dieses Limit überwachen. Übersteigt die vom Kunden genutzte Datenmenge das für den jeweiligen Zeitabschnitt mit dem Kunden vereinbarte Limit, ist PORTFORMANCE berechtigt, dem Kunden den entsprechend dem überschießenden Volumen entfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt entsprechend bei einer Überschreitung einer vereinbarten maximalen Benutzeranzahl oder von definierten maximalen Ressourcen oder maximalen Lizenzen.
(6) Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung der Rechnung ausschließlich auf elektronischem Wege einverstanden.
(7) PORTFORMANCE ist berechtigt, die Preise zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit (§ 4 Absatz 1) mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen vor Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist anzupassen. Die Änderung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt. Ist der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden, so kann er der Änderung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. Widerspricht der Kunde, ist PORTFORMANCE abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 3 innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist nach § 4 Absatz 1 Satz 3 berechtigt, den Vertrag zum Ende der ablaufenden Vertragslaufzeit zu kündigen. Andernfalls wird der Vertrag in der neuen Vertragslaufzeit zu unveränderten Preisen fortgesetzt. PORTFORMANCE wird den Kunden mit der Ankündigung auf die Frist und die Folgen des unterlassenen Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.
(8) PORTFORMANCE ist unabhängig von vorstehendem Absatz 7 berechtigt, die vertraglich vereinbarten Vergütungen zu erhöhen, soweit sich die Preise seiner Vorlieferanten für Softwarelizenzen, Drittanbieterkomponenten oder sonstige bezogene Leistungen erhöhen. Die Preiserhöhung entspricht dabei der Höhe nach dem Umfang der Vorlieferantenpreiserhöhung unter Berücksichtigung eventuell gleichzeitig wirksamer Preissenkungen. PORTFORMANCE wird den Kunden unverzüglich über eine beabsichtigte Preiserhöhung in Textform unterrichten und dabei die Höhe der Preiserhöhung sowie deren Gründe darlegen. Die Preiserhöhung wird mit dem in der Unterrichtung genannten Zeitpunkt wirksam, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Unterrichtung beim Kunden. Dem Kunden steht das Recht zu, die jeweilige Leistung, auf die sich die Preiserhöhung bezieht, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Unterrichtung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen, wenn die Preiserhöhung auch unter Berücksichtigung anderer dem Kunden zugleich gewährter Preisnachlässe insgesamt [15 %] der ursprünglich vereinbarten Vergütung für die betreffende Leistung übersteigt.
§ 10 Urheberrecht und Lizenzbestimmungen
(1) PORTFORMANCE räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener Software und Fremdsoftware ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Bei Fremdsoftware erfolgt dies auch nach Maßgabe der Vertrags- und Lizenzbestimmungen des Anbieters der Fremdsoftware und gegebenenfalls den hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen von PORTFORMANCE. Die betreffenden Vertrags- und Lizenzbestimmungen stellt PORTFORMANCE dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Soweit diese Vertrags- und Lizenzbestimmungen des Anbieters der Fremdsoftware in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Anbieters in Bezug auf die Nutzung der Fremdsoftware Vorrang.
(2) Die Übertragung, außer mit Zustimmung von PORTFORMANCE im Wege der Vertragsübernahme, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach Vertragsbeendigung nach Wahl von PORTFORMANCE an diese vollständig zurückgeben oder unwiederbringlich löschen.
(3) Der Kunde räumt PORTFORMANCE sämtliche für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Rechte an den Inhalten ein, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Weitergabe.
§ 11 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, PORTFORMANCE im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, die auf von ihm zu vertretenden rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder von ihm bereitgestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie die Verletzung sonstiger Rechte Dritter. Außerdem wird der Kunde PORTFORMANCE hierbei die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird PORTFORMANCE unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen gesetzlichen Vorschriften einhalten.
(2) Sofern und soweit der Kunde beabsichtigt die von PORTFORMANCE erbrachte Leistung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu verwenden oder der Kunde nachträglich von einer solchen Verarbeitung Kenntnis erlangt, wird er PORTFORMANCE hierüber unverzüglich informieren.
(3) Verarbeitet PORTFORMANCE oder ein Subunternehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden („Auftragsverarbeiter“ gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO), handelt es sich mithin um eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. In diesem Fall ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich („Verantwortlicher“ gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Es obliegt dem Kunden als Verantwortlichem zu prüfen, inwiefern die von PORTFORMANCE zur Verfügung gestellten Leistungen den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verarbeitungstätigkeit im Hinblick auf die damit verbundenen Risiken genügen.
(4) PORTFORMANCE erklärt, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 sowie 32 der DSGVO grundsätzlich eingehalten werden. Das Nähere regelt ein zwischen PORTFORMANCE und dem Kunden abzuschließender Vertrag über die Auftragsverarbeitung.
§ 13 Nutzung von Künstlicher Intelligenz
(1) PORTFORMANCE darf KI-Systeme, Systeme für maschinelles Lernen oder vergleichbare IT-Systeme zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, einschließlich der Anbahnung, Durchführung, Abrechnung und Abwicklung des Vertrages sowie zur internen Analyse und Auswertung des Kunden- und Vertragsverhältnisses einsetzen und Informationen vom oder über den Kunden hierfür in solchen Systemen verarbeiten. Ein Training mit den Daten des Kunden findet nur in KI-Modellen statt, auf die ausschließlich PORTFORMANCE oder die in Absatz 2 genannten Personenkreise Zugriff haben. Eine Weitergabe derart trainierter KI-Modelle an weitere Dritte findet nur mit Zustimmung des Kunden statt. Ausgenommen hiervon sind technische Dienstleister von PORTFORMANCE, die Daten im Auftrag von PORTFORMANCE verarbeiten, mit denen PORTFORMANCE eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen hat und die entsprechend Abs. 2 zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Der Kunde räumt PORTFORMANCE alle hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein. Der Kunde ist sich bewusst, dass KI-basierte Systeme auf Wahrscheinlichkeiten basierend arbeiten und keine hundertprozentige Fehlerfreiheit garantieren können.
(2) PORTFORMANCE stellt Systeme nach Absatz 1, die die Verarbeitung, Analyse und Auswertung von Kundendaten ermöglichen, nur ihren Mitarbeitern, Mitarbeitern verbundener Unternehmen und externen Beratern, die zuvor vertraglich oder per Gesetz zu einer mindestens gleichwertigen Vertraulichkeit wie PORTFORMANCE verpflichtet sind, zur Verfügung. PORTFORMANCE trifft angemessene und wirtschaftlich vertretbare technische und/oder organisatorische Maßnahmen, damit in solchen Systemen ausgegebene, als solche erkennbare Kundeninformationen nur die Personen erhalten, die auch die jeweilige originäre Kundeninformation erhalten dürften, auf der die Ausgabe beruht. Im Übrigen werden die vorgenannten Personenkreise durch PORTFORMANCE verpflichtet, Kundeninformationen zu löschen und nicht weiterzuverwenden, sofern und sobald sie diese nicht (mehr) besitzen dürfen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er PORTFORMANCE keine personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnisse oder besonders schützenswerte oder geschützte Informationen zur Verfügung stellt, deren Nutzung durch PORTFORMANCE in einem System nach Absatz 1 nicht zulässig oder vom Kunden nicht gewünscht ist. Sind solche Informationen für die Durchführung des Vertragsverhältnisses dennoch erforderlich, weist der Kunde PORTFORMANCE bei Zurverfügungstellung der Informationen hierauf hin und kennzeichnet solche Informationen erkennbar und in allgemeiner sowie maschinenlesbarer Form gemäß der von PORTFORMANCE mitzuteilenden Vorgaben, so dass PORTFORMANCE diese Informationen vor der Nutzung in einem System nach Absatz 1 automatisiert aussondern oder ausreichend pseudonymisieren oder anonymisieren kann.
§ 14 Änderung der Vertragsbedingungen
(1) PORTFORMANCE ist berechtigt, die Vertragsbedingungen einschließlich dieser AGB für laufende Verträge mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Neuregelungen, Änderungen der Rechtsprechung, wesentlicher Veränderungen der marktlichen Rahmenbedingungen oder technischer Entwicklungen erforderlich ist, um den Vertrag fortzuführen oder die Vertragsdurchführung zu sichern.
(2) Jede Änderung der Vertragsbedingungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Absatz 1 bedarf der Zustimmung des Kunden nach den folgenden Bestimmungen.
(3) Die geplante Änderung ist dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden in Textform anzukündigen.
(4) Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, so kann er der Änderung bis zwei Wochen vor deren Wirksamwerden widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt, so gilt die Änderung als von ihm genehmigt. Widerspricht der Kunde, ist PORTFORMANCE innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Andernfalls wird der Vertrag in der neuen Vertragslaufzeit zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt.
(5) Das vorstehende Recht zur Änderung der Vertragsbedingungen erstreckt sich nicht auf die Vereinbarung der Hauptleistungspflichten, die stets ausdrücklich zwischen den Parteien erfolgen muss. Für die Änderung der Preise und Vergütung gilt ausschließlich § 9 Abs. 7 und 8.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieses § 15 Absatz 1 bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Soweit die Parteien nach Vertragsschluss mündliche Nebenabreden treffen, verpflichten sie sich, diese Nebenabreden unverzüglich in Schriftform zu dokumentieren.
(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist der Ort, an dem PORTFORMANCE ihren Sitz hat, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. PORTFORMANCE ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

