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Für viele Unternehmen stellt sich nicht mehr die Frage, ob es ein SOC braucht – sondern wie es machbar bleibt. Dieses Whitepaper liefert Orientierung, gibt Einblicke in konkrete Lösungsansätze und zeigt: Mehr Sicherheit ist kein Luxus.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die über die Domain »portformance.de« angebotenen Dienste werden von der PORTFORMANCE GmbH, Dresdner Straße 42, 92318 Neumarkt i. d. OPf. (Deutschland), Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, HRB 20656, im Folgenden „wir“ oder „PORTFORMANCE“ genannt, bereitgestellt. Du kannst mit uns Kontakt aufnehmen, indem du eine E‑Mail an info@portformance.de sendest.

§1 Geltungsbereich

(1) Die PORTFORMANCE GmbH (nachfolgend „PORTFORMANCE“) ist Spezialist für Cloud Computing und IT-Lösungen. PORTFORMANCE erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien aus den Bereichen Cloud Computing, Hosting und Domains, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

(3) Unser Leistungsangebot richtet sich nur an Unternehmer. Unternehmer ist gemäß § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungspflichten

(1) Die Leistungspflichten von PORTFORMANCE ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts

(2) PORTFORMANCE ist berechtigt, die Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungenvorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder PORTFORMANCE aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote von PORTFORMANCE sind stets unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens PORTFORMANCE zustande. PORTFORMANCE kann das Vertragsangebot des Kunden binnen 14 Tagen nach dessen Zugang annehmen. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch PORTFORMANCE zu sehen.

§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit, soweit nicht anders vereinbart. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr.

(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für PORTFORMANCE insbesondere vor, wenn der Kunde

(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zweimonatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;

(b) schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfeschafft.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(4) Für Domain-Registrierungsverhältnisse gelten die Kündigung betreffend teilweise abweichende oder ergänzende Bestimmungen

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, PORTFORMANCE bei der Leistungserbringung angemessen zu unterstützen.

(2) Der Kunde sichert PORTFORMANCE zu, dass alle Daten, die der Kunde an PORTFORMANCE übermittelt, vollständig und richtig sind. Der Kundeverpflichtet sich dazu, Änderungen seiner Daten unverzüglich PORTFORMANCE mitzuteilen.

(3) PORTFORMANCE ist berechtigt, alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen an die von dem Kundengenannte Emailadresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen

(4) Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdatengewissenhaft und achtet darauf, sie stets geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, und soweit sie ihm zugeteilt sind, wird er sie unverzüglich ändern.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, PORTFORMANCE unverzüglich zu informieren, sobald ihm bekannt wird, dass Dritte sein Passwort unberechtigterweise benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, PORTFORMANCE alle Schäden zu ersetzen, die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte zurückzuführen sind, soweit er dies zu vertreten hat.

(6) Der Kunde ist zur Erstellung von tagesaktuellen Backups seiner Datenverpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Datendes Kunden seitens PORTFORMANCE besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder Systemintegrität und/oder Verfügbarkeit der Systeme von PORTFORMANCE nicht beeinträchtigt wird.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von PORTFORMANCE nicht in rechtswidriger Weise oder missbräuchlich zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung oder Bereitstellung von Software oder Daten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind, keine Lizenzrechte oder Urheberrechte verletzt werden und keine möglicherweise rechtswidrigen Inhalte wie Pornographie, Gewaltverherrlichung etc. weitergegeben werden. Der Versand von Spam E-Mails ist unzulässig.

(9) PORTFORMANCE ist berechtigt, Systeme oder Zugänge des Kunden zu sperren, wenn gegen die Verpflichtungen dieses Paragrafen „Pflichtendes Kunden“ durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.

§ 6 Gewährleistung

(1) Für die Mängelgewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die verschuldensunabhängige Haftung von PORTFORMANCE für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 536a Abs. 1BGB findet insoweit keine Anwendung.

(2) Der Kunde hat PORTFORMANCE Mängel unverzüglich anzuzeigen und diese bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

(3) Soweit PORTFORMANCE zur Sicherung der Daten des Kundenverpflichtet ist, braucht PORTFORMANCE dieser Pflicht nur in dem Maße nachzukommen, wie für PORTFORMANCE eine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Daten des Kunden zum Zwecke der Datensicherung

(4) PORTFORMANCE weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. PORTFORMANCE garantiert nicht, dass von PORTFORMANCE eingesetzte oderbereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kundengenügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. PORTFORMANCE gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von PORTFORMANCE eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

§ 7 Haftung

(1) PORTFORMANCE haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(2) PORTFORMANCE haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PORTFORMANCE nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet PORTFORMANCE lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(4) Die Höhe der Haftung von PORTFORMANCE beschränkt sich im Falle leichter Fahrlässigkeit zudem auf einen Betrag in Höhe von EUR 250.000,00.

(5) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

(6) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklicher Übernahme von Garantien, bei zugesicherten Eigenschaften und in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

(7) Soweit die Haftung von PORTFORMANCE ausgeschlossen oderbeschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PORTFORMANCE.

(8) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die vom Kunden geschuldete Vergütung bestimmt sich nach den vereinbarten oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisen von PORTFORMANCE. Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus, zum Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode, zahlbar. Nutzungsabhängige Entgelte werden zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode abgerechnet und gezahlt.

(3) Zahlbeträge sind mit Rechnungserhalt sofort fällig und über den vereinbarten Zahlungsweg zu leisten. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt.

(4) Ist für die Abrechnung eine bestimmte Datenmenge pro Abrechnungszeitraum maßgeblich und vereinbart, wird der Kunde dieses Limit überwachen. Übersteigt das vom Kunden genutzte Datenvolumen, die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge, ist PORTFORMANCE berechtigt, dem Kunden den entsprechend dem überschießenden Volumen entfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt entsprechend bei einer Überschreitung der vereinbarten Benutzeranzahl, von definierten Ressourcen oder Lizenzen.

(5) Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung der Rechnung ausschließlich auf elektronischem Wege einverstanden.

(6) PORTFORMANCE ist berechtigt, die Preise zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen anzupassen. Die Änderung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt. Ist der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden, so kann er der Änderung mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. PORTFORMANCE wird den Kunden mit der Ankündigung auf die Frist und die Folgen des unterlassenen Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.

(7) Verändert sich für PORTFORMANCE der Einstandspreis für ein Microsoft Produkt, so verändert sich auch der Abgabepreis an den Kunden. Die Änderung tritt automatisch ein im gleichen Verhältnis wie die Preisänderung von Microsoft.

§ 9 Urheberrecht und Lizenzbestimmungen

(1) PORTFORMANCE räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Die Übertragung, außer mit Zustimmung von PORTFORMANCE im Wege der Vertragsübernahme, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach Vertragsbeendigung löschen.

(2) Für Open Source Programme gelten zusätzlich die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Anbieters der Software. PORTFORMANCE wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Soweit die Bedingungen der Software-Anbieter in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Software-Anbieters Vorrang.

(4) Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen von PORTFORMANCE.PORTFORMANCE stellt diese dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.

§ 10 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, PORTFORMANCE im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oderrechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder von ihm bereitgestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-,Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie die Verletzung sonstiger Rechte Dritter.

§ 11 Subunternehmer

PORTFORMANCE ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter zu bedienen.

§ 12 Auftragsverarbeitung

(1) Verarbeitet PORTFORMANCE oder ein Subunternehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden(„Auftragsverarbeiter“ gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO), handelt es sich mithin um eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich („Verantwortlicher“ gemäß Art. 4 Nr. 7DSGVO).

(2) PORTFORMANCE erklärt, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 sowie 32 der DSGVO grundsätzlich eingehaltenwerden. Das Nähere regelt ein zwischen PORTFORMANCE und dem Kunden abzuschließender Vertrag über die Auftragsverarbeitung.

§ 13 Änderung der Vertragsbedingungen

PORTFORMANCE ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. PORTFORMANCE wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen oder Ergänzungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm angenommen. PORTFORMANCE wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs besonders hinweisen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textformvorsieht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweiseunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrages.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Ort, an dem PORTFORMANCE ihren Sitz hat, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. PORTFORMANCE ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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